Private Altersvorsorge
PRIVATE ALTERSVORSORGE
Die 3 Säulen der Altersvorsorge?
Die Altersvorsorge in Deutschland beruht traditionell auf drei Säulen:
Gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung und bildet das Fundament der Altersvorsorge. Die meisten Angestellten sind im staatlichen Rentensystem pflichtversichert und zahlen während ihres Berufslebens regelmäßig Beiträge ein.
Betriebliche Altersvorsorge
Die zweite wichtige Säule der Alterssicherung ist die betriebliche Altersvorsorge. Dabei wird ein Anteil vom Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage eingezahlt.
Private Altersvorsorge
Die dritte Säule ist die private Altersvorsorge und wird zunehmend wichtiger. Hier sparen Sie selbstständig Kapital an, welches für die Altersrente genutzt wird. Sie können auf verschiedene Anlageformen zurückgreifen, wie Fonds- oder ETF-Sparpläne, Renten- und Lebensversicherungen.
Wir analysieren den Markt für Sie
Wir kennen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageformen und der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Anlagestrategie für Ihre private Altersabsicherung. Wir helfen Ihnen dabei, die staatlichen Förderungen bestmöglich auszuschöpfen und bieten eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
Darauf achten wir besonders:
- Auswahl der geeigneten Anlageform
- Risikoarme Anlageprodukte
- Attraktive Renditen
- Maximale staatliche Förderung
- Absicherung der Hinterbliebenen
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"Die beste Zeit, um für die private Altersvorsorge zu sorgen, war gestern. Die zweitbeste Zeit ist heute."
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur privaten Altersvorsorge
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht ein normales Renteneintrittsalter von 67 Jahren vor. Sie können frühestens mit 63 in Rente gehen, müssen dann aber Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das Sie früher in Rente gehen, werden Ihnen 3,6% von Ihrer Renten abgezogen. Voraussetzung für den vorzeitigen Rentenbezug ist eine Wartezeit von 35 Jahren. Das bedeutet, dass Sie 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen, dürfen Sie jedoch mit 65 Jahren ohne zusätzliche Abschläge in Rente gehen.
Bis 2004 war die die gesetzliche Rente steuerfrei. Seitdem werden Altersrenten jedoch besteuert. Rentner, die 2005 in Rente gingen oder bereits Rente bezogen, mussten 50% Ihrer Renten versteuern. Seitdem steigt dieser Satz immer weiter an. Ab 2040 werden Renten zu 100% versteuert. Bei staatlich geförderten und privaten Altersvorsorgeprodukten gibt es andere Regelungen für die Besteuerung. Sprechen Sie uns an.
Steuerlich absetzen können Sie alle staatlich geförderten Produkte wie die Riester Rente, die Basis-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungsverträge können Sie dagegen nicht von der Steuer absetzen.
Einer der Vorteile der privaten Rentenversicherung ist die flexible Auszahlung im Rentenbezug. Sie können dabei zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Rente wählen. Zudem können Sie schon in der Ansparphase jederzeit Teile des Kapitals aus dem Vertrag entnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Steuerlast deutlich geringer ausfällt, da die Leistungen aus den Verträgen nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Der Nachteil gegenüber beispielsweise einer Direktversicherung ist, dass Sie die Beiträge für die private Rentenversicherung aus Ihrem bereits versteuerten Einkommen bezahlen und eine steuerliche Geltendmachung so nicht möglich ist.
Wenn Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge besonders. Spart Ihr Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge ein, ist er seit 2019 verpflichtet, 15% Zuschuss zu zahlen.
Riester- und Rürup-Produkte werden beide staatlich gefortert. Die Unterschiede liegen in der Art der Förderung. Bei der Riester Rente können Sie maximal 2.100 Euro Beitrag pro Jahr absetzen. Bei der Rürup Rente sind es Stand 2019 24.305 Euro. Bei der Riester Rente gibt es zusätzlich eine Zulage, die direkt in den Vertrag eingezahlt wird. Erwachsene erhalten 175 Euro. Für Kinder, die noch Kindergeld beziehen, gibt es ebenfalls eine Zulage. Vor 2008 geborene Kinder erhalten 185 Euro jährlich und Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, sogar 300 € pro Jahr.
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